Garantie

Garantievoraussetzungen

Sancta Coffea Karlsruhe (des Weiteren "SC" genannt) gewährt eine freiwillige Garantie dafür, dass die über SC erworbenen Geräte bzw. bei Reparaturaufträgen eingebauten und ausgetauschten Teile frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind.

Die Garantie beschränkt nicht die gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche und stellt bei Durchführung von Garantiearbeiten keine Anerkennung von Sachmängeln dar.

  1. Garantiedauer
    Die Garantiedauer gilt ab erstmaligem Inverkehrbringen über SC an den Verbraucher (Rechnungsdatum) Die Garantiedauer von erworbenen Geräten beträgt bei privater Nutzung des Geräts 36 Monate, 24 Monate bei kommerzieller Nutzing ab
    Rechnungsdatum. Falls keine Originalrechnung oder Kassenbeleg als Kaufnachweis vorliegt, gelten 24 Monate ab Herstellungsdatum (Nachweis über Seriennummer).
  2. Garantieumfang
    Die Garantie umfasst die kostenlose Beseitigung (Teile und Lohn) der festgestellten Material-oder Verarbeitungsfehler. Die Garantie deckt jedoch weder die Kosten für die Begutachtung und Schadensfeststellung (Checkgebühr) und den Transport des Produktes zu SC noch die mit dem Transport zusammenhängenden Risiken, sofern sie nicht ausdrücklich von SC beauftragt oder veranlasst worden sind. Bei Versand der Ware hat der Versender dabei selbständig darauf zu achten, dass das von ihm versendete Produkt transportsicher verpackt wird.
    Die Beseitigung des Fehlers erfolgt nach Wahl von SC durch Reparatur oder Austausch (Teile und Geräte). Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von SC über. Austauschgeräte und Ersatzteile können neu oder aufgearbeitet sein. Eine spätere Weiterveräußerung sowie die Durchführung von Garantiearbeiten, incl. Austausch, führen nicht zu einer Verlängerung oder Neubeginn der Garantie.
  3. Inanspruchnahme der Garantie
    Zur Inanspruchnahme der Garantie müssen auftretende Mängel, sobald diese sich zeigen, unverzüglich bei SC angezeigt werden. Die Originalrechnung oder den Kassenbeleg des Fachhändlers (unter Angabe von Kaufdatum und Modellbezeichnung) muß vorgelegt werden.
  4. Ausgeschlossene Kosten und Mängel/Schäden Die Garantie schließt aus
    1. Kosten für regelmäßige Kontrollen, Wartung und Reparatur sowie Ersatz von Verschleißteilen und Verbrauchsmaterial;
    2. Defekte, die durch falsche Bedienung, Behandlung oder fehlerhafte Installation entstanden sind, Schäden und Folgeschäden durch kalkhaltiges Wasser, unsachgemäße Entkalkung oder Reparaturen, die nicht von SC durchgeführt wurden;
    3. Schäden, die durch den Transport oder unsachgemäße Verpackung entstehen
    4. die mittelbaren Folgen eines eventuellen Fehlers (Wasserschäden, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn etc.)
    5. Schäden, die auf Nichteinhaltung der Herstellerempfehlung zurückzuführen sind
    6. Schäden (z.B. Kratzer, Dellen), hervorgerufen durch äußere Einwirkungen, Flüssigkeiten, Stürze, mechanische Einflüsse, unsachgemäße Montage, Montage und/oder Nutzung
    7. Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, wie z.B. Blitzschlag, Brand, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Krieg, Unruhen, etc.
    8. Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Anschluss an falsche Netzspannung, fehlerhafte Filtrierung des Wassers, in die Maschine eingebrachte Fremdkörper oder andere Gründe, auf die SC keinen Einfluss hat
    9. Fehler durch Eingriffe von Personen, die hierzu weder autorisiert noch von SC ermächtigt worden sind (Verletzung der Produkt-Versiegelungen)

Sancta Coffea Espressomaschinen
Harald Teufel

Schützenstr. 53
76137 Karlsruhe
info@sanctacoffea.de
Tel.: 0163 777 40 79


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